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weiß nicht was hilft
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ichgast
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Beitrag: #1
weiß nicht was hilft

Der versuch einer Erklärung.

Ein Ordnungsamt in Köln oder in Düsseldorf muss nicht unbedingt wissen, wer oder was im Einzelfall als erlaubnisfreier Kunstausüber zu beachten ist.
Dafür hat der Beamte seine Vorschriften, wo der Straßenkünstler eben selber nachweisen muss, dass er mit der Absicht in einer Fußgängerzone Bilder von der Staffelei weg zu verkaufen, nicht mehr unter die Vorschrift der Sondernutzungsgenehmigung fällt.
Heißt: …Ein Straßenkünstler muss seine Absicht, um auf der Straße Bilder herzustellen und zu verkaufen, beim Finanzamt Anmelden und sich einem Fachgremium für Kunst und Design stellen, um nachzuweisen, dass Mann im Sinne Art.5 GG. ein Künstler ist, und somit gleich anderer Kunst auch als Straßenkünstler der Kunstfreiheitsgarantie beachtet werden muss.
Die Behörde legt es aber darauf an der „Straßenkunst“ durch “Erlaubnisverweigerung“ die Kunstfreiheitsgarantie generell zu unterlaufen.
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Sofern Mann mit der Arbeitsweise einzelner Behördenmitarbeiter nicht einverstanden ist oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit dort getroffener Entscheidungen hat, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, bei der vorgesetzten Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen bzw. sich ohne formelle begründung an die vorgesetzte Behörde zu wenden.
Bei der Prüfung solcher Beschwerden ist die vorgesetzte Behörde an die geltende Rechtslage gebunden. Sie hat somit die Vorgaben aus Artikel 3 GG
sowie des AGG zu berücksichtigen.
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Wenn nach dem Nachweis, die gesetzlichen Vorschriften auch einem Straßenkünstler zu beachten sind. Wieso kümmert es keinem Amts- und Verwaltungsrichter mehr, was hier mit einer Erlaubnisverweigerung falsch läuft?
Wieso darf ein Ordnungsamt Düsseldorf permanent behaupten, dass es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss sich zu jeder zeit an jeden Ort zu betätigen.
Frage: Muss mann jetzt Grundrechte generell beim Ordnungsamt abgeben.
siehe Dokumenten-link hier:
http:// http://www.nrhz.de/flyer/pdf.php?id=10920
Alle Macht den Behörden oder wat?
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Mit freundlichen Grüßen.

21.08.2008 22:59
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