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Fiktive Person als Untersuchungsgegenstand
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Nadinchen23
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Beitrag: #1
Fiktive Person als Untersuchungsgegenstand

Hallo liebe Leute,

ich schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit. Ich will eine Analyse zum Nutzungsverhalten von Städtewebsides durchführen. Nun hat mir mein Prof geraten, damit ich nicht im Wust der Informationen untergehe doch einfach eine fiktive Person zu erstellen, ala der Durchschnittsdeutsche Mann mit 2 Kindern usw, der dann im Laufe von einem Jahr bestimmte Dienstleistungen einer Stadt in Anspruch nehmen muss>/will... Nun stehe ich gerade vor dem großen Problem. Wie operationalisiere ich das ganze??? Also darf ich einfach diese fiktive person erstellen, wie begründe ich die wahl der stichprobe usw?? könnt ihr mir da weiterhelfen, ich bin grad wirklich verzwifelt..

LG

26.08.2010 17:01
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LutzEbeling
Neuling
*


Beiträge: 3
Gruppe: Registered
Registriert seit: Sep 2010
Status: Offline
Beitrag: #2
RE: Fiktive Person als Untersuchungsgegenstand

Hallo Nadinchen 23,

a) wie lautet deine forschungsleitende Hypothese?

b) einfach diese fiktive person erstellen. => Nein, sondern aus a) deduktiv ableiten (Brückhypothesen begründen)

c)
wie begründe ich die wahl der stichprobe usw?? => da musst du dir die Standardkategorien aus vorhandenen Forschungen erst zu Rate ziehen, Daten gibt es ja eigentlich genug, um dann eine Stichprobe zu ziehen. Die Ziehung der Stichprobe bzw. erst die Auswahl der Kategorien muss ebenfalls über Brückenhypothese abgesichert werden.

weiß nicht ob dir das hilft, na ja, meld' dich mal,
ciao, Lutz

07.09.2010 12:06
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